Betreutes Wohnen

Was ist "Betreutes Wohnen"?

Je älter man wird, desto schwieriger wird es auch den Alltag ohne Probleme zu meistern. Tätigkeiten, wie etwa das Einkaufen und Putzen, können dann unter Umständen nicht mehr ohne fremde Hilfe bewältigt werden. Auch die Freizeitgestaltung kann für ältere Menschen zunehmend zur Herausforderung werden – insbesondere dann, wenn sie alleinstehend sind.

Um derartige Hürden des Alters überwinden zu können, gibt es aber glücklicherweise viele Möglichkeiten. Eine davon ist das „betreute Wohnen“. Dieses Konzept bietet älteren Personen die Möglichkeit Selbstständigkeit, Pflege und Sicherheit optimal miteinander zu kombinieren.

Die Bezeichnung „Betreutes Wohnen“ kann zu Missverständnissen führen. Denn das Wort „betreut" erweckt den Anschein einer umfangreichen Versorgung und Betreuung. Dies ist in der Regel beim Betreuten Wohnen in diesem Umfang nicht vorgesehen. Daher entspricht die Bezeichnung „Service-Wohnen“ eher dem, was man in der Praxis bei dieser Wohnform vorfindet.

Was ist der Unterschied zwischen Pflegeheim und Betreutem Wohnen?

Während sich Pflegeheime auf die Umsorgung stark pflegebedürftiger Menschen spezialisiert haben, bietet das betreute Wohnen ein altergerechtes Umfeld mit so viel Wahlfreiheit wie möglich, was die Betreuungsleistungen betrifft.

Der Einzug ins Betreute Wohnen ist grundsätzlich ab 60 Jahren möglich; bei Paaren sollte ein Partner dieses Alter erreicht haben. Entwickelt wurde diese Wohnform für Seniorinnen und Senioren mit einem leichten bis mittleren Pflege- und Betreuungsbedarf.

Trotz der eigenen Wohnung leben in der Hausgemeinschaft Menschen in ähnlichem Alter und Lebenslage. So entstehen Bekanntschaften. Daher sind betreute Wohnungen auch geeignet für Personen, die gerne am gesellschaftlichen Leben teilnehmen.

Betreuung und Pflege für Senioren

Das betreute Wohnen ist ein guter Kompromiss zwischen der häuslichen Pflege und der Unterbringung in einem Pflegeheim. Der Bewohner lebt in einer barrierefreien Wohnung und bucht Betreuungsleistungen flexibel hinzu.

Jeder Bewohner hat die Möglichkeit, entsprechend seiner Notwendigkeit und seiner finanziellen Möglichkeit, Leistungen wie Essen auf Rädern, Reinigungsservice etc. frei zuzubuchen. Die Bewohner sollen einerseits noch so viel wie möglich selbst machen, andererseits aber die Sicherheit haben, im Notfall gut versorgt zu sein. Die Definition „Betreutes Wohnen“ ist leider nicht rechtlich geschützt.

Das zusätzliche Angebot in Einrichtungen für betreutes Wohnen wird in zwei Kategorien aufgeteilt: die Grund- und Zusatzleistungen. Zu den Grundleistungen zählen, neben der barrierefreien Wohnung, in der Regel ein Hausmeisterdienst sowie eine Ansprechperson vor Ort, die sich um Anliegen und Probleme des Bewohners kümmert. Auch ein Hausnotruf gehört dazu, sodass der Bewohner rund um die Uhr Hilfe rufen kann.

Die Zusatzleistungen variieren je nach Einrichtung. Dazu zählen Haushaltshilfen, ein Essensservice, ambulante Pflegedienste sowie Einkaufs- und Fahrdienste. Die Lage der Wohnungen ist häufig auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgelegt, sodass Ärzte und Apotheken gut erreichbar sind. Auch hierfür ist eine Begleitung möglich. Manche Einrichtungen haben feste Verträge mit Dienstleistern, bei anderen kann der Bewohner frei wählen.

Welche Rolle spielt die Pflegestufe?

Bei einer anerkannten Pflegebedürftigkeit bekommt der Bewohner einige der Kosten erstattet. Die Pflegekasse übernimmt dann die Kosten für die ambulante Pflege sowie für Leistungen wie den Hausnotruf bzw. Maßnahmen zur Wohnraumanpassung.

Kann man bis zum Tod im Betreuten Wohnen bleiben?

Ja, es ist im Normalfall möglich, auch als bettlägeriger Patient im Betreuten Wohnen gepflegt zu werden. Eine Ausnahme allerdings bilden ärztliche Indikationen, die eine Fremd- oder Selbstgefährdung anzeigen.

Wer zahlt für Betreutes Wohnen?

Beim Kauf einer Wohnung müssen sie vollständig für den Kaufpreis aufkommen, während es bei der Miete hingegen etwas anders aussieht. Ist die Wohnung Teil eines öffentlich geförderten Wohnraumes, besteht die Möglichkeit, mithilfe eines Wohnberechtigungsscheines dort einzuziehen. Falls das Einkommen zu gering sein sollte, kann außerdem ein Antrag auf Wohngeld gestellt werden.

Wenn der Bewohner sich ohne Pflegegrad für betreutes Wohnen entscheidet, muss dieser die Kosten dafür selbst aufbringen. Neben den Kosten für die Wohnung (Kaltmiete und Nebenkosten wie Strom und Kabelfernsehen etc.) kommen meist pauschale Grundleistungen und – je nach Abruf – die Kosten für pflegerische Leistungen, Wäschewaschen, Saubermachen oder für Mahlzeiten hinzu.

Eine Entscheidung, die nicht leichtfällt, aber das Leben leichter macht!

Das betreute Wohnen ist ein besonderes Wohnkonzept für Pflegebedürftige. Die Betroffenen leben dabei in eigenen Wohnungen, die in der Regel auf dem Gelände von Pflegeheimen platziert bzw. mit Einrichtungen der Altenpflege verbunden sind. Auf diese Weise können ältere Menschen eigenständig leben, bei Bedarf aber auch pflegerische Hilfe in Anspruch nehmen. Durch die enge Verbindung zur Pflegeeinrichtung erübrigt sich für die Senioren zudem der zwangsläufige Umzug in ein Pflegeheim, selbst wenn sich ihr Pflegegrad im Laufe der Zeit erhöht.

Anfrage Betreutes Wohnen