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Immobilien vererben wird teuerer

Die Vererbung bzw. Schenkung von Immobilien kann im neuen Jahr zu deutlich höheren Kosten führen, als dies bisher der Fall war. Grund hierfür ist die Neuregelung der Bewertung von Immobilien, die im Jahressteuergesetz 2022 festgehalten ist.

Die Neuregelung basiert dabei auf der Forderung des Bundesverfassungsgerichts, nach der Immobilienwerte künftig nach dem realistischen Verkehrswert festgestellt werden müssen. Aufgrund der vielerorts gestiegenen Immobilienpreise innerhalb der letzten Jahre, hat dies direkte Auswirkungen für die Begünstigten, da die Freibeträge bei einer Vererbung oder Schenkung gleich bleiben werden und somit höhere Steuern für die Begünstigten anfallen können.

Die aktuellen Schenkungsfreibeträge sind:

  • Ehegatten/Lebenspartner: 500.000 €
  • Kinder und Stiefkinder: 400.000 €
  • Enkel, deren Eltern verstorben sind: 400.000 €
  • Enkel: 200.000 €
  • Eltern und Großeltern eines Verstorbenen: 100.000 €
  • Alle übrigen Erben: 20.000 €

Da diese Freibeträge alle zehn Jahre erneut ausgeschöpft werden können, kann eine Teilschenkung alle zehn Jahre sinnvoll sein.

Eine weitere Alternative ist der Verkauf der Immobilie. Gerade wenn der Wert der Immobilie über den anfallenden Schenkungsfreibeträgen liegt, ist diese Option attraktiv, denn beim Kauf des Hauses der Eltern fällt keine Erbschaft- oder Schenkungssteuer an. Zudem ist beim Kauf der Immobilie von Eltern oder Großeltern keine Grunderwerbssteuer zu entrichten. Zusätzlich können Renovierungs- oder Sanierungsmaßnahmen als Werbemaßnahmen bei der Steuererklärung geltend gemacht werden, wenn die Eltern weiterhin als Mieter im Haus wohnen bleiben.

Allesentscheidend ist der Marktwert Ihrer Immobilie. Fordern Sie jetzt online eine Immobilienbewertung an oder nehmen Sie Kontakt mit uns auf um einen vor Ort Termin abstimmen zu können.

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