AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen - Nirwing Immobilien, Villingen-Schwenningen
AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unseren Geschäften liegen - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen - nachfolgende AGB zugrunde:
§ 1 Allgemeine Information
Weitergabe Verbot
Sämtliche Informationen, einschließlich der Objektnachweise des Maklers, sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiter zu geben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entrichten.
Vorkenntnis
Ist dem Empfänger ein nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies innerhalb einer Frist von 5 Werktagen mitzuteilen und den schriftlichen Nachweis zu führen. Wird diese Frist versäumt, so steht uns der volle Provisionsanspruch zu.
Allgemein
Die von uns veröffentlichten Konditionen der Kooperationspartner sind freibleibend. Eine bindende Vereinbarung von Konditionen erfolgt ausschließlich durch das schriftliche Konditionsangebot unter Berücksichtigung der im Angebot genannten Auflagen, Vorbehalte und Bedingungen. Der Darlehensvertrag wird vom Kunden direkt mit dem Kreditinstitut abgeschlossen. Die Annahme bzw. das Zustandekommen eines konkreten Darlehensvertrages kann von uns nicht garantiert oder beeinflusst werden.
Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich, Irrtum sowie Zwischenverkauf bleiben vorbehalten.
Ein Auftrag bedarf der Schriftform. In Ausnahmefälle kann der Auftrag auch zustande kommen, wenn unsere Tätigkeit in Anspruch genommen wird z. B. nach § 652 BGB.
Die Annahme unserer Maklerdienste oder unserer Angebotsangaben sowie Auswertung von uns gegebener Nachweise genügen zum Zustandekommen eines Maklervertrages zu diesen Geschäftsbedingungen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsbelehrung zu dem mit uns abgeschlossenen Maklervertrag
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Nirwing Immobilien, Herr Manfred Nirwing, Saarlandstraße 30, 78050 Villingen-Schwenningen, Tel: 07721 504828, E-Mail: buero@villingen.immobilien) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Für Ihren Widerruf können Sie unsere Mustervorlage verwenden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie Ihre ausdrückliche Zustimmung haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte entsprechend dieser Formularvorlage aus und senden Sie es zurück.)
An
Nirwing Immobilien
Herr Manfred Nirwing
Saarlandstraße 30
78050 Villingen-Schwenningen
Tel: 07721 504828
E-Mail: buero@villingen.immobilien
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
Datenschutzgrundverordnung
Die personenbezogenen Daten werden elektronisch erhoben, verarbeitet und gespeichert. Grundlage hierfür ist die Datenschutzgrundverordnung.
§2 Maklerprovision
Mit dem Abschluss eines durch unseren Nachweis und/oder unsere Vermittlung zustande gekommenen Kauf-, Miet- oder sonstigen Vertrages, ist die angegebene Nachweis- bzw. Vermittlungsprovision am Tage des Nachweises oder Vertragsabschlusses verdient, fällig und zahlbar.
Höhe der Provision
Für unsere Tätigkeit gelten die folgenden Provisionssätze zwischen dem Auftraggeber und Kunden als vereinbart:
Es gibt drei verschiedene Provisionsansprüche und -regelungen:
- § 652 BGB für alle Fälle, die nicht unter §§ 656 a ff. BGB fallen
- § 656 c BGB für Einfamilienhäuser / Eigentumswohnungen von und an Verbraucher mit einem Maklervertrag mit beiden Parteien
- § 656 d BGB für Einfamilienhäuser / Eigentumswohnungen von und an Verbraucher, wenn zunächst mit einer Seite ein Maklervertrag besteht und sich an der Provisions-vereinbarung nachträglich etwas ändern soll
Ankauf/Verkauf
Wir werden Aufträge nach den § 656 BGB oder § 652 BGB abschließen. Deshalb ist die entsprechende gesetzliche Regelung anzuwenden. Für die Vermittlung von Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen werden wir nach § 656 BGB entweder einseitig mit einer Provision in Höhe 7,14 % inkl. MwSt. als einseitiger Interessenvertreter oder aber mit einer Provision in Höhe von 3,57 % inkl. MwSt. je Seite als Doppelmakler in Rechnung stellen. Eine Mindestprovision in Höhe von 3.570,00 € bzw. 7.140,00 € inkl. MwSt. wird hierbei zugrunde gelegt. Dies trifft zu, wenn der Käufer ein Verbraucher ist. Bei allen anderen Arten der Immobilien bzw. Grundstücke bzw. Neubauten werden wird eine Provision von 7,14 % inkl. MwSt. fällig. Die Provision wird auch fällig, wenn der Auftraggeber ein Rechtsgeschäft abschließt, welches einem Verkauf wirtschaftlich gleichartig oder gleichwertig ist. Der Anspruch hängt nicht davon ab, ob der vereinbarte Kaufpreis mit vorangegangenen Kaufpreisvorstellungen übereinstimmt.
Für die Vermittlung und/oder den Nachweis bei Kauf oder Verkauf eines Grundstücks - oder sonstigen Erwerbsvertrages beträgt die Provision je Seite 3,57 % inkl. MwSt. des Gesamtkaufpreises, mindestens aber 3.570,00 € inkl. MwSt., einschließlich aller damit in Verbindung stehenden Nebenabreden und Ersatzgeschäfte.
Vermietung und Verpachtung
Für die Vermittlung oder den Nachweis von Wohnraummietverträgen und von gewerblichen Miet-, Pacht oder sonstigen entgeltlichen Gebrauchsüberlassungsverträgen beträgt die Provision 2 Monatsmieten (Kaltmiete, zzgl. Garage oder Stellplatz und Einbauküche, etc.), mithin 2,38 Monatsmieten (ohne Betriebskostenvorauszahlung) inkl. MwSt., mindestens aber 1.190,00 € inkl. MwSt..
Erbbaurechte
Bei Bestellung und Übertragung von Erbbaurechten beträgt die Provision 3,57 % inkl. MwSt. Die Berechnung der Provision erfolgt auf der Grundlage der Wertermittlung für das im Erbbaurecht zu errichtendem oder errichtetem Bauwerk und der vereinbarten Erbpacht bezogen auf die gesamte Laufzeit.
An- und Vorkaufsrechte
Bei Abschluss von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Provision 1,19 % inkl. MwSt. des vereinbarten Gesamtkaufpreises zzgl. der damit in Verbindung stehenden Nebenabreden.
Mehrwertsteuer
Die Berechnung und Erhebung von Mehrwertsteuer richtet sich nach den jeweils gültigen gesetzlichen Bestimmungen. Bei Änderung des Mehrwertsteuersatzes gilt die bei Fälligkeit der Leistungserbringung gültige Mehrwertsteuersatz.
Allgemein
Im Übrigen gilt die ortsübliche Provision als vereinbart.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises der gewollte oder aber ein wirtschaftlich gleichwertiger Vertrag zustande gekommen ist. Die Maklerprovision ist mit Wirksamkeit des Vertrages zur Zahlung fällig. Andere Provisionssätze und Fälligkeiten gelten nur, sofern sie vorher schriftlich vereinbart sind.
Möchte der Käufer oder Verkäufer die Maklerprovision erst mit der Fälligkeit des Kaufpreises bezahlen ergibt sich hieraus eine Erhöhung der Provision um 0,60 % inkl. MwSt. aus dem Kaufpreis als zusätzliche Provision.
Unser Provisionsanspruch bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag später rückgängig gemacht wird, infolge Anfechtung hinfällig ist oder sich aus einem sonstigen Grund als rechtsungültig erweist, den der Auftraggeber zu vertreten hat. Der Anspruch entsteht auch dann, wenn der Geschäftsabschluss statt durch den Auftraggeber selbst ganz oder teilweise durch dessen Ehegatten oder nahe Verwandte oder Verschwägerte oder solche natürlichen oder juristischen Personen erfolgt, die zu ihm in gesellschaftsrechtlichen, vertraglichen oder wirtschaftlichen nahen Verhältnissen stehen. Erfolgt ein notarieller Kaufvertrag zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen Interessenten innerhalb einer Frist von 2 Jahren, so wird die volle Provision fällig. Dabei ist es unerheblich, ob der ursprüngliche gewollte Vertrag oder ein vom damaligen Auftrag abweichendes Geschäft abgeschlossen wurde.
Verzugszinsen
Für die Berechnung der Verzugszinsen ist seit dem 01.01.2002 der Basiszinssatz nach §247 BGB anzuwenden. Die Höhe wird jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres neu bestimmt.
§3 Aufwendungsersatz
Der Kunde ist verpflichtet, dem Makler die in Erfüllung des Auftrages entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Fahrtkosten etc.) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.
Im Falle einer Vertragsbeendigung bzw. Aufgabe der Verkaufsabsicht während der Laufzeit des Auftrages, verpflichtet sich die Auftraggeber, die Kosten für bereits geleisteten Aufwendungen des Maklers zu ersetzen: Eine aktuelle Übersicht der Kosten kann beim Makler angefordert werden.
§4 Tätigkeit für den jeweils anderen Vertragsteil
Wir behalten uns vor, auch für den anderen Vertragsteil (Doppeltätigkeit) unentgeltlich oder entgeltlich tätig zu werden.
§5 Schadensersatz
Alle Angebote sind streng vertraulich und nur für den Interessenten bestimmt. Erlangt ein Dritter durch Verschulden des Interessenten Kenntnis von den Angeboten und kommt dadurch ein Vertrag zustande, verspricht der Interessent - als Schadensersatz - die Zahlung der vollen unter §2 vereinbarten Provision.
Falls der Auftraggeber für Dritte (z.B. Miteigentümer, Miterben) ohne entsprechende Vollmacht handelt oder seine Vertragspflichten verletzt oder privat an einen Interessenten verkauft, der vom Makler während der Vertragsdauer nachgewiesen bzw. vermittelt wurde, ist er dem Makler zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens mindestens bis zur Höhe der Provision verpflichtet. Verkauft der Auftraggeber an einen privaten Interessenten, obwohl der Makler eine Reservierung vergeben bzw. eine Kaufabsichtserklärung vorliegen hat, so ist er auch in diesem Fall dem Makler zum Ersatz des sich daraus ergebenden Schadens, mindestens bis zur Höhe der Provision, verpflichtet.
§6 Haftung
Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf erteilten Informationen Dritter. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit kann deshalb keine Haftung übernommen werden. Im Übrigen ist unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund oder Tatbestand auf vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten begrenzt.
Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert.
§7 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. spätestens jedoch in 3 Jahren nach Beendigung des Auftrages. Die Abtretung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber bzw. Interessenten ist ausgeschlossen. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.
§8 Schlussbestimmungen
Die Inhalte der Internetseiten stellen keine Beratung dar. Wir weisen darauf hin, dass wir keine Subventionsberatung oder Fördermittelberatung durchführen. Insbesondere ist eine Rechts- oder Steuerberatung nicht beabsichtigt. Die Inhalte der Internetseiten dienen schwerpunktmäßig lediglich der Information und geben einen ersten Überblick über bestehende Möglichkeiten.
Das Geldwäschegesetz (GwG) legt den Immobilienmaklerfirmen besondere Verpflichtungen auf. Der Verkäufer stellt daher dem Makler seinen Personalausweis zur Erfüllung dieser gesetzlichen Pflichten zur Anfertigung einer Fotokopie und Aufbewahrung nach dem Geldwäschegesetz zur Verfügung. Der Makler hält die Pflichten nach dem GwG ein.
Der Makler hält die Pflichten nach der DSGVO ein.
Wünschen Sie noch weitere Leistungen, die über den üblichen Mietauftrag hinaus gehen (z. B. Klärung mit Handwerkern, Abnahme/Übernahme vom Vormieter etc.) werden diese nach vorherig erteiltem Auftrag durch Sie wie folgt berechnet:
Sektretärin/Vertriebsassistenz € 74,00/Std. inkl. MwSt.
Auszubildender € 54,00/Std. inkl. MwSt.
Immobilienberater € 94,00/Std. inkl. MwSt.
Geschäftsleitung € 113,00/Std. inkl. MwSt.
Verbraucherinformation zur Online-Streitbeilegung gem. Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie hier finden: ec.europa.eu/consumer/odr
Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.
Erfüllungsort und Gerichtstand
Erfüllungsort und Gerichtstand ist Villingen-Schwenningen
Stand: 30.11.2020